Vorsorgevollmacht

 

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person eine andere Person für sie tätig zu werden, für den Fall das sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann. Die Rechtsgrundlagen für Vorsorgevollmachten finden sich in den § 164ff und 662 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches.

 

Eine gültige Vorsorgevollmacht kann eine rechtliche Betreuung ersetzen. Der Vollmachtgeber bestimmt selbst bei der Ausstellung der Vollmacht, für welche Bereich diese gelten soll. Hierbei besteht die Möglichkeit Ersatzbevollmächtigte zu benennen oder bestimmte Aufgabengebiete auf bestimmte Bevollmächtigte aufzuteilen. Eine Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich schriftlich zu verfassen, und muss handschriftlich unterschrieben werden. Es besteht die Möglichkeit sich bei Betreuungsvereinen oder anderen Institutionen Formulare zu beschaffen, welche einem die Erstellung einer Vorsorgevollmacht erleichtern.

 

Der Vorteil einer Vorsorgevollmacht im Gegensatz zu einer gesetzlichen Betreuung besteht darin, dass die Vorsorgevollmacht sofort bei Eintritt des Vertretungsfalles gültig ist, während bei einer Betreuungsverfügung zuerst das zuständige Betreuungsgericht eingeschaltet werden muss, damit ein gesetzlicher Bereuer bestellt wird. Nachteilig ist, dass ein Bevollmächtigter nicht seitens der Betreuungsgerichte in seiner Arbeit kontrolliert wird.

 

Der AWO Betreuungsverein bietet ihnen an sich in einem persönlichen Gespräch über die Möglichkeiten zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht zu informieren. Sie können über uns auch Formulare erhalten, mit denen sie eine Vorsorgevollmacht selbst erstellen können.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.