Betreuungsverfügung

 

Eine Betreuungsverfügung ist eine Möglichkeit der persönlichen Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist seine rechtlichen Angelenheiten selbst zu erledigen.

 

Die rechtlichen Grundlagen für Betreuungsverfügungen sind im § 1897 Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Nach diesen Vorgaben muss das für die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers zuständige Betreuungsgericht die geäußerten Wünsche hinsichtlich der Person des zukünftigen Betreuers bei der Auswahl berücksichtigen. Mit einer Betreuungsverfügung kann man selbst durch den Vorschlag einer geeigneten Person die Bestellung eines Betreuers beinflussen.

 

Betreuungsverfügungen können formlos schriftlich verfasst werden. Es besteht auch die Möglichkeit sich ein vorgefertigtes Formular zu besorgen. Oftmals sind Betreuungsverfügungen in Formularen für Vorsorgevollmachten zusätzlich integriert.

 

Der AWO Bereuungsverein bietet ihnen an, sich in einem persönlichen Gespräch detaliert über die Erstellung von Betreuungsverfügungen zu informieren. Bei uns können Sie auf Wunsch auch ein Formular für eine Betreuungsverfügung erhalten.

 

Zusätzliche Informationen finden sie hier.