Patientenverfügung

 

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Verfügung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen bezüglich der Einwilligung oder Ablehnung in bestimmte medizinische Behandlungen nicht mehr selbst mitteilen kann. Oftmals stehen Patientenverfügungen im Zusammenhang mit der Ablehnung lebensverlängernder Maßnahmen.

 

Die rechtliche Grundlage für Patientenverfügungen findet sich in § 1901a Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Eine Patientenverfügung wird hier wie folgt definiert: "Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfügung), prüft der Betreuer, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen." 

 

Für Patientenverfügungen ist die Schriftform zwingend vorgeschrieben. Insbesondere müssen Patientenverfügungen handschriftlich unterschrieben sein. Es besteht die Möglichkeit sich als Hilfestellung bei der Erstellung einer persönlichen Patientenverfügung Formulare zu besorgen. Der Widerruf einer Patientenverfügung ist jederzeit formlos möglich.

 

Oftmals werden Patientenverfügungen zusammen mit Vorsorgevollmachten erstellt, da eine Patientenverfügung lediglich inhaltliche Behandlungswünsche und Zustimmungen bzw. Ablehnungen zu bestimmten Heilbehandlungen darstellen, jedoch keine Möglichkeiten schaffen eine Person zu benennen, die im Streitfall eine Patientenverfügung durchsetzen kann.

 

Der AWO Betreuungsverein bietet ihnen an sich in einem persönlichen Gespräch über die Möglichkeiten zur Erstellung einer Patientenverfügung zu informieren. Über uns können Sie auch weiteres Informationsmaterial beziehen und ein Formular erhalten, welches ihnen bei der Erstellung einer Patientenverfügung hilft.

 

Weitere Informationen finden sie hier.