Über uns

Chronik

Am 01.01.1992 trat die Reform des Rechtes der Vormundschaft und Pflegschaft in Kraft. Entmündigung, Vormundschaft, Pflegschaft - diese Begriffe gehören nun der Vergangenheit an. Aber es gibt natürlich nach wie vor erwachsene Menschen, die iner Betreuung bedürfen, weil geistige, seelische oder körperliche Behinderungen sie nach ihren Entfaltungsmöglichkeiten hindern und sie ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können. Sie brauchen Mitmenschen, die bereit sind ihnen zu helfen. Etwa im Bereich der Gesundheitsfürsorge, der Vermögensangelegenheiten, in Fragen der Aufenthaltsbestimmung oder der persönlichen Betreuung.

 

Das Betreuungsrecht dient dazu, den betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche Fürsorge zu gewähren, ihnen zugleich aber auch ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung zu erhalten. Wird ein Betreuer bestellt, legt das Vormundschaftsgericht fest, in welchem Rahmen man die fremden Angelegenheiten regeln kann.

 

Das wichtigste Anliegen, des neuen Gesetzes ist somit die Stärkung der Rechte der Betroffenen und die Förderung ihrer Selbstbestimmung und Individualität. Die Eingriffe in die Rechtsstellung der Betroffenen sollen auf das notwendigste Maß beschränkt werden. Eine Betreuung wird nur für genau definierte Aufgabenkreise festgelegt. Die verbliebenen Fähigkeiten des Betroffenen werden so berücksichtigt.

 

Damit Betreuer ihre Aufgaben sachgerecht erfüllen können, sie die notwendige Begleitung erfahren, sich mit speziellen Aspekten der Gesamtproblematik vertraut machen können und fortgebildet werden, schuf der Gesetzgeber die Betreuungsvereine.

 

Betreuung heißt Menschenwürde erhalten.

 

Ausflug in die Geschichte

 

Der Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt Mayen-Koblenz e.V. ist ein vom Landesamt für Sozialen, Jugend und Versorgung anerkannter Betreuungsverein. Gegründet wurde der Betreuungsverein im Sommer des Jahres 1992 mit Standort in Mayen.

 

Am 01.10.1992 nahm die Sozialarbeiterin und jetzige Geschäftsführerin Birgitt Mohr ihre Arbeit als hauptamtliche Mitarbeiterin auf.

 

Da sich der inhaltlichen Arbeit eine Konzentration der Betreuungsfälle auf der Rheinschiene und insbesondere in der Nähe der Rhein-Mosel Fachklinik Andernach entwickelt hatte, beschloss der Vorstand mit Wirkung vom 01.04.1994 das Büro in Mayen aufzugeben und zukünftig nur noch in Andernach eine Geschäftsstelle zu unterhalten.

 

Zwischenzeitlich war der Betreuungsverein mit insgesamt 47 Betreuungsfällen beschäftigt, von denen 14 hauptamtlich geführt wurden. Die restlichen 33 geführten Betreuungen verteilten sich auf 29 ehrenamtliche Betreuer.

 

Aufgrund struktureller Veränderungen innerhalb des Vereins zog der Betreuungsverein im Jahr 1996 von Andernach in die Hauptstraße nach Weißenthurm um. In diesem Jahr konnten ein Anerkennungspraktikant und eine weitere hauptamtliche Mitarbeiterin eingestellt werden.

 

1999 zog der Betreuungsverein von der Hauptstraße in die Berliner Straße innerhalb von Weißenthurm um. Die Büroräume befinden sich nun auf dem Gelände des Seniorenzentrums der AWO "Altes Brauhaus zur Nette". Durch diesen Umzug hat die Inanspruchnahme der vom Betreuungsverein angebotenen Sprechstunden erheblich zugenommen.

 

Mit den Zuschüssen für den Betreuungsverein ist es in den letzten Jahren gelungen, die Arbeit effektiv zu gestalten. So werden Materialien zur Werbung und Begleitung von ehrenamtlichen Betreuern entwickelt, Informations- und Fortbildungsveranstaltungen zu verschieden Themen angeboten, Exkursionen zum Kennenlernen verschiedener sozialer Einrichtungen durchgeführt sowie Grund- und Aufbaukurse zum Betreuungsrecht und Vorsorgevollmachten angeboten.

 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Betreuungsverein zwischenzeitlich zu einer festen Größe bei der Betreuungsarbeit über die hiesige Region hinaus geworden ist. Anfragen und Übernahme von hauptamtlichen und ehrenamtlichen Betreuungen werden immer häufiger und die vom Betreuungsverein angebotenen Beratungsgespäche werden immer mehr in Anspruch genommen. In unserem Büro werden derzeit rund 80 Betreuungen von 3 hauptamtlichen Diplom-Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern geführt. Außerdem werden neben der Betreuungsarbeit Querschnittsarbeiten in Form von Fort- und Weiterbildungsangeboten, Werbung usw. geleistet und ehrenamtliche Mitarbeiter unterstützt. So verfügt der Betreuungsverein z.Zt. rund 100 ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer.

 

Regelmäßige Angebote

 

- Sprechstunden

finden jeden 2.Montag im Monat in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr im Büro des Betreuungsvereins statt.

Rufen Sie uns an oder mailen Sie uns. Wir stehen Ihnen gerne als Gespächspartner zur Verfügung. Beratungen in Einzelgespächen sind nach telefonischer Absprache jederzeit möglich. Gerne beraten wir Sie auch zu Hause.

 

- Schulungen und Fortbildungen

für Sie als ehrenamtliche Betreuerin und Betreuer sowie für interessierte Bürgerinnen und Bürger zu betreuungsrelevanten Fragestellungen.

 

Auch zu Thema der Vorsorgevollmachten werden in regelmäßigen Abständen Informationsveranstaltungen angeboten.

 

Durch die enge Zusammenarbeit mit Ämtern und Behörden ist es uns möglich Schulungen auch zu Themen die spezielle Bereiche betreffen wie z.B. bei der Frage der Heimfinanzierung des persönlichen Budgets, des Schwerbehindertenrechts, des Erbrechts usw. anzubieten.

Auch viele andere interessante Themen werden auf unseren Veranstaltungen angesprochen. So stellen sich verschiedene Institutionen vor und berichten über ihre Arbeit.

 

Die verschiedenen Krankheitsbilder die eine Betreuung notwendig machen können, werden in Informationsveranstaltungen von kompetenten Referenten erläutert.

 

Auch Exkursionen gehören zu unserem Schulungsprogramm. So können unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen die verschiedenen wie z.B. verschiedene Abteilungen inKliniken, Altenheimen und anderen Einrichtungen besichtigen und werden vor Ort über die verschiedensten Pflege- und Behandlungsmaßnahmen informiert.

 

Die Teilname an unseren Veranstaltungen ist kostenlos, um telefonische Anmeldung unter 02637/4640 wird gebeten.

 

Betreuung mit Herz und Verstand

 

Eine interessante Aufgabe

 

Die Betreuungsaufgaben können interessant und vielschichtig sein. Sie betreffen die Pflege des persönlichen Kontaktes, die Interessenvertretung des betreuten Menschen, die Sorge für Gesundheit, Aufenthalt und Lebensgestaltung und natürlich auch die Vermögensverwaltung. Die Aufgaben sind dabei so verschieden in Art und Umfang, wie die betreuten Menschen selbst. Der Betreuer leistet als gesetzlicher Vertreter keinen Pflegedienst, sondern organisiert Hilfen. Er bespricht wichtige Angelegenheiten mit dem Betreuten und respektiert seine Wünsche. Er soll dem Betreuten im Rahmen der verbliebenen Fähigkeiten ermöglichen, sein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten. Der gesamte Rahmen der für den Einzelnen notwendigen Betreuung wird von einem Gericht festgelegt.

 

Kompetenz, die im ehrenamtlichen Engagement erworben wurde, kann neben dem persönlichen Nutzen auch von beruflichem Nutzen sein. Viele Arbeitgeber legen zunehmend Wert auf soziale Kompetenz, Verantwortungsbereitschaft und Kreativität ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

Wer braucht Hilfe?

 

Gesetzliche Betreuung

 

Betreuungen werden eingerichtet, wenn Menschen die aufgrund einer psychischen Krankheit, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und somit auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen sind. Wenn keine Vorsorge für diesen Fall getroffen wurde, werden durch das Gericht Betreuerinnen oder Betreuer bestellt, welche dann für die hilfsbdürftige Person handeln können. Die Einrichtung der Betreuung kann von dem Betroffenen selbst, seinen Angehörigen bzw. Nachbarn oder vom Gesundheitsamt beantragt bzw. angeregt werden. Die Erforderlichkeit einer Betreuung wird vom Vormundschaftrichter/in überprüft bevor diese angeordnet wird. Jedoch kann kein Mensch mehr durch die Bestellung eines Betreuers entmündigt und so seiner Menschenwürde beraubt werden, d. h. der Betreute ist geschäftsfähig, er kann also auch weiterhin rechtsgültig am Geschäftsleben teilnehmen.

 

Um den Betroffenen Personen den notwendigen Schutz und zugleich aber auch ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung zu erhalten, braucht es Menschen die bereit sind die verantwortungsvolle Aufgabe eines ehrenamtlichen Betreuers zu übernehmen.

 

Der Betreuungsverein der AWO Kreis Mayen-Koblenz informiert Sie gerne umfassend und kostenlos über dieses interessante Ehrenamt.

 

Unsere Angebote im Überblick

 

Information

 

Informationen für alle Bürgerinnen und Bürger bei Fragen zum:

 

- Betreuungsrecht

- Vorsorgevollmachten

- Betreuungsverfügungen

- Patientenverfügungen

 

und allen betreuungsrelevanten Fragen.

 

Hilfe und Unterstützung

 

Hilfe bei der ehrenamtlichen Betreuung sowie bei betreuungsrechtlichen Fragen und im Umgang mit Behörden und Ämtern.

 

Durchführung von gesetzlichen Betreuungen

 

Schulungen, Fort- und Weiterbildungen

 

Durchführung von Schulungen sowie Fort- und Weiterbildungen für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie alle Bürgerinnen und Bürger. Die Teilnahme zu den Angeboten ist kostenlos. Um telefonische Anmeldung unter 02637/4640 oder per e-Mail wird gebeten.

 

Regelmäßige offene Sprechstunde

 

Offene Sprechstund an jedem 2. Montag im Monat von 9:00 bis 12:00 Uhr im Büro des Betreuungsveriens. Um vorherige Anmeldung unter 02637/4640 wird gebeten .

 

Beratungen in Einzelgespächen sind nach telefonischer Absprache auch jederzeit bei Ihnen zu Hause oder zu anderen Zeiten im Büro des Betreuungsvereins möglich.